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Schulvorstand

Schulleitung und Lehrkräfte
Herr Schlaack (Schulleitung, Vorsitz)
Frau Deutsch, Frau Wessel, Frau Werler


Stellvertreterinnen
 


Elternschaft
Frau Böcker-Eden, Frau ter Horst, Frau Santen, Frau Wotte


Stellvertreter/Stellvertreterinnen
 Frau Rüsse, Frau Holstein, Frau Hermes, Frau Christoffer-Reichelt


Nächster Termin des Schulvorstandes im Schuljahr 2025/26 (immer 19.00 Uhr): 19.02.2026

 

Infos zum Schulvorstand


An jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Hat eine Schule weniger als vier Vollzeitlehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstandes wahr. Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist im niedersächsischen Schulgesetz geregelt. An den allgemein bildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler. An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.


Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind im niedersächsischen Schulgesetz festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.


Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de zu finden.